Weg frei für den Gegenvorschlag

Mit der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) kommt einmal mehr ein Anliegen vors Volk, das auf den ersten Blick gut tönt, aber bei genauerem Hinsehen sich als ungeeignetes, ja sogar zweckwidriges Instrument entlarvt.

Die UVI verfolgt nämlich den Ansatz, sämtliche Schweizer Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen und zwingt ihnen auf, regelmässig ihre Unschuld zu beweisen. Sie trifft dadurch das rechtschaffende Gewerbe und bestraft somit die Falschen! Die Folge davon? Unberechenbare Haftungsrisiken für die gesamte Wirtschaft (auch KMU!) und ein teurer Überwachungsapparat. Das ist definitiv der falsche Weg. Es gibt aber eine wirksame Alternative, mit der sich das Grundanliegen der Initiative (Schutz von Umwelt und der Menschenrechte) besser umsetzen lässt. Mit spezifischen Kontrollmechanismen, so wie es der Gegenvorschlag vorsieht, könnten fehlbare Unternehmen künftig besser zur Rechenschaft gezogen werden – und dies ohne der gesamten Wirtschaft zu schaden. Der wirksame Gegenvorschlag tritt aber nur in Kraft, wenn die UVI abgelehnt wird. Deshalb Nein zur UVI am 29.11.2020!

Sepp Marty, Kantonsrat Unteriberg