FDP für pragmatische Neuregelung beim Transparenzgesetz

Den regierungsrätlichen Vorschlag bei der Neuregelung von anonymen Spenden erachtet die FDP als einfache und pragmatische Lösung. Sicherstellen will man, dass alles Geld im Kanton Schwyz bleibt.

In der Teilrevision des Transparenzgesetzes geht es darum, dass anonyme, politische Spenden bis 1‘000 Franken pro Kalenderjahr möglich bleiben, Beträge darüber hinaus jedoch an gemeinnützige Zwecke übergeben werden müssen.

Sitz im Kanton Schwyz

Diese 1‘000 Franken-Grenze hat zwischenzeitlich bereits das Bundesgericht als verfassungskonform beurteilt. Dass anonyme Spenden in diesem minimalen Umfang erlaubt bleiben und somit kein absolutes Verbot der Entgegennahme eingeführt wird, begrüsst die FDP ausdrücklich. Dies umso mehr, als dass auch das Bundesgericht verfassungsrechtliche Zweifel an einem generellen Verbot von anonymen Spenden angebracht hat. Den Liberalen ist es jedoch ein Anliegen, was bei Zuwendungen mit den Mehrbeträgen ab 1'000 Franken passiert. Hier will man den entsprechenden Passus folgendermassen ergänzt haben. «Der darüber hinaus gehende Betrag muss Dritten, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Kanton Schwyz haben, für gemeinnützige Zwecke zugeführt werden». Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Kanton Schwyz getätigte Spenden nicht aus unserem Kanton abfliessen und allenfalls gar für gemeinnützige Zwecke im Ausland eingesetzt werden. Auf keine Gegenliebe würde bei der FDP auch eine Regelung wie im Kanton Freiburg oder gemäss «Gegenvorschlag Bund» stossen, wo anonyme Spenden dem zuständigen Gemeinwesen und damit dem Kanton, den Bezirken oder den Gemeinden abgeliefert werden müssten.

Text: Roger Bürgler