Eine Chance um Gemeinden im Kanton Schwyz zu entlasten

Dem Schwyzer Stimmvolk bietet sich eine Gelegenheit, um die Gemeinden von den steigenden Sozialkosten zu entlasten. Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen (EL) soll neu vollständig vom Kanton getragen werden. Die sonst schon strapazierten Gemeinde-Budgets könnten so von den unbeeinflussbaren EL-Kosten befreit werden.

Im Kanton Schwyz wird am 26. September über eine Teilrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen abgestimmt. Ursprung der Abstimmung ist eine EL-Reform auf Stufe Bund. Ohne entsprechende Anpassungen des kantonalen Rechts droht eine Ungleichbehandlung von Pflegeheim-Bewohnern. Der Kanton will diese Ungleichbehandlung verhindern und die sogenannte Vorrangigkeit der EL vor der Pflegefinanzierung ablösen. Das hätte eine hohe Zusatzbelastung von Gemeinden zur Folge. Denn diese tragen bisher nebst der Hälfte der Ergänzungsleistungen auch die volle Finanzierung der ungedeckten Pflegekosten.

Gemeinden von steigenden Sozialkosten entlasten

Eine Anpassung des EL-Finanzierungsschlüssels soll nun verhindern, dass die Sozialkosten der Gemeinden explodieren. Eine vollständige Übernahme der EL-Finanzierung durch den Kanton bietet den Vorteil, dass die Gemeinde-Budgets von den steigenden und nicht beeinflussbaren EL-Kosten entlastet werden können. Für viele Gemeinden mit wachsenden Sozialkosten ist ein solcher Entlastungsschritt höchste Zeit. Denn das Kostenwachstum im Bereich der EL- und Pflegefinanzierung in den letzten Jahren hat besonders die Gemeinden stark betroffen.

Steuersenkungen ermöglichen

Der Schwyzer Kantonsrat und auch die FDP sprechen sich dafür aus, dass der Kanton neu die volle Finanzierung der Ergänzungsleistungen übernehmen soll. Einerseits verhindert dies eine drohende Mehrbelastung von Gemeinden, andererseits ergibt sich dadurch auch mehr Spielraum für Steuersenkungen in den Gemeinden. Denn wenn die bisher hälftige Finanzierung der EL-Kosten in den Gemeinden wegfällt, ist eine Reduktion der Steuerfüsse nicht nur möglich, sondern auch folgerichtig.