Erwerbstätige Flüchtlinge: Eine zusätzliche Last für die Gemeinden?

Grundsätzlich ist es erfreulich zu sehen, dass Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene im Kanton Schwyz relativ gut beschäftigt werden können. Eine sinnvolle Beschäftigung verkürzt die Zeit der Untätigkeit und senkt die sich daraus ergebenden Kosten und Risiken von Langzeitarbeitslosigkeit.

Es ist äusserst bedauerlich, dass der Regierungsrat keine Zahlen präsentieren kann zum Beschäftigungsgrad der Flüchtlinge beziehungsweise der vorläufig Aufgenommenen. Denn dadurch lassen sich keine Schlüsse darüber ziehen, inwiefern die Erwerbstätigkeit auch zur Deckung der Lebenshaltungskosten der Flüchtlinge / vorläufig Aufgenommenen beiträgt.

Die Antwort auf den Vorstoss zeigt aber sehr deutlich, dass ein Problem vorliegt. Sobald ein Flüchtling / vorläufig Aufgenommener den Status «Erwerbstätig» hat – und das unabhängig vom Beschäftigungsgrad oder Lohn – werden die Beiträge vom Bund an den Kanton und in der Folge auch an die Gemeinden gestrichen. Im Extremfall ist ein Flüchtling in einem Arbeitsverhältnis ohne Lohn und kann dadurch nicht zu seinen Lebenshaltungskosten beitragen. Gleichzeitig entfallen der Gemeinde aber die Beiträge, weil der Flüchtling als erwerbstätig gilt. Es kann in meinen Augen nicht sein, dass die Gemeinden finanziell bestraft werden, weil die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen erwerbstätig sind. Das ist völlig verkehrt!

Der finanzielle Ausfall für die Gemeinden ist beträchtlich. Jährlich entgehen den Gemeinden dadurch 6,5 Millionen Franken an Bundesbeiträgen. Es ist zudem äusserst fraglich, ob dieser Ausfall tatsächlich durch allfällig eingesparte Sozialhilfebeiträge wieder gutgemacht werden kann. Die vom Regierungsrat erwähnte Erhöhung der Integrationspauschale ist nicht die Lösung des Problems. Die beste Integration erfolgt in meinen Augen durch die Erwerbstätigkeit. Und dort gibt es weiterhin ungelöste Probleme, die man auf Bundesebene angehen muss.

Sepp Marty, Kantonsrat Unteriberg