Starker Rückgang der Asylgesuche erfordert Anpassung des innerkantonalen Verteilschlüssels

Kantonsrat Sepp Marty hat diese Woche einen Vorstoss eingereicht, der eine Anpassung des Verteilschlüssels für die Asylplätze im Kanton Schwyz fordert. Der Regierungsrat soll auf die rückläufigen Zahlen bei den Asylgesuchen reagieren.

Seit der Flüchtlingswelle 2015 ist die Zahl der jährlichen Asylgesuche in der Schweiz stark zurückgegangen und hat sich seither mehr als halbiert. Entsprechend hat sich auch die Situation im Schwyzer Asylwesen beruhigt. Dies äussert sich aktuell etwa auch im Verzicht des Bundes auf ein provisorisches Ausreisezentrum im Wintersried.

Gemäss § 12 Abs. 2 des Migrationsgesetzes (SRSZ 111.200, MigG) legt der Regierungsrat den innerkantonalen Verteilschlüssel der Asylsuchenden fest und das Amt für Migration weist den Gemeinden die jeweiligen Personen zu. Trotz der stark rückläufigen Zahlen bei den Asylgesuchen hat der Regierungsrat aber seit 2015 keine Anpassung des Verteilschlüssels vorgenommen (siehe Grafik). Dies steht in starkem Widerspruch zur bisherigen Handhabung des Regierungsrates.

Im Zeitraum der letzten zehn Jahre hat der Regierungsrat in der Phase von zunehmenden Asylgesuchen in Intervallen von wenigen Jahren oder gar jährlich mit einer Erhöhung der Asylplätze (Erhöhung des Verteilschlüssels und/oder der Verteilquote) reagiert. In den letzten vier Jahren aber, in denen die Asylgesuche von 39 523 (2015) auf 13 158 (November 2019) zurückgingen, kam es zu keiner Senkung des Verteilschlüssels, obwohl dies aufgrund des effektiven Bedarfs angezeigt gewesen wäre.

Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen. Die Festlegung des Verteilschlüssels hat somit einen direkten Einfluss auf den administrativen und finanziellen Aufwand, der bei den Gemeinden anfällt. Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht auf den Umstand, dass 2019 ein Zehnjahrestief bei der Anzahl an Asylgesuchen erwartet wird, ist eine Beibehaltung des Verteilschlüssels nicht gerechtfertigt.

Angesichts der Entwicklung der Anzahl Asylgesuche beim Bund, der bisherigen Handhabung des Regierungsrates bei der Anpassung des Verteilschlüssels für die Asylplätze im Kanton Schwyz sowie der Verpflichtung der Gemeinden zur Aufnahme der zugewiesenen Asylsuchenden ist der Regierungsrat nun in der Pflicht, den Verteilschlüssel nach unten anzupassen.