Notwendige Anpassungen an aktuelle Anforderungen

Die FDP-Fraktion stimmt der Teilrevision des Pensionskassengesetzes und der Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes zu. Auch spricht sie sich für das neue Gesetz über die Magistratspersonen aus.

Aufgrund der demografischen Entwicklung und des aktuellen Zinsumfelds geraten Vorsorgeeinrichtungen zunehmend unter Druck. Auch die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) droht ohne stabilisierende Massnahmen in Unterdeckung zu geraten und damit Sanierungsbeiträge auszulösen. Die FDP stimmt deshalb der Teilrevision des Pensionskassengesetzes zu, tragen die vorgesehenen Änderungen doch zur erforderlichen finanziellen Stabilisierung der PKS bei. Gleichzeitig unterstützt die FDP mehrheitlich den Antrag der Staatswirtschaftskommission (Stawiko), der die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge bei 11,5 Prozent festsetzen will. Die Erhöhung von 10 auf 12 Prozent, wie es der regierungsrätliche Vorschlag vorsieht, würde zu einer übermässigen Belastung der Arbeitgebenden führen. Die Umwandlungsbeiträge würden demnach zu 60 Prozent von den Arbeitgebenden und zu 40 Prozent von den Arbeitnehmenden getragen. Aktuell beträgt das Verhältnis 57,6 zu 42,4 Prozent. Die FDP strebt eine ausgewogenere Verteilung der Lasten zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Mit einer reduzierten Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge auf 11,5 Prozent würden Arbeitgebende zwar immer noch stärker belastet, jedoch in begrenztem Umfang.

Für ein flexibles Rentenalter

Die Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes will gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen und die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeberin erhalten. Ziel der Vorlage ist denn auch eine Modernisierung der Personalgesetzgebung und damit eine Angleichung an die Privatwirtschaft. Die FDP stimmt der Vorlage im Grundsatz zu. Insbesondere begrüsst sie die Einführung eines flexiblen Rentenalters von 59 bis 70 Jahren. Damit bietet der Kanton Schwyz seinen Mitarbeitenden die grösstmögliche Individualisierung in Bezug auf die Wahl des Pensionierungszeitpunkts. Hingegen lehnt es die FDP ab, dass Dienstaltersgeschenke neu bereits ab dem fünften, statt wie bisher ab dem zehnten Dienstjahr ausgerichtet werden. Das Dienstaltersgeschenk soll als Instrument zur langfristigen Personalbindung eingesetzt werden. In der Privatwirtschaft wird die Fünf-Jahres-Prämie deshalb zunehmend abgeschafft.

Zeitgemässe Regelungen für Magistratspersonen

Das neue Gesetz über die Magistratspersonen regelt die Entlöhnung und die Rechtsstellung für die Mitglieder des Regierungsrats sowie der voll- und teilamtlichen Richterinnen und Richter der kantonalen Gerichte. Die Vorlage sieht insbesondere eine zeitgemässe Besoldung von Regierungsrätinnen und -räten und eine saubere Übergansregelung im Falle einer Nichtwiederwahl bei den Richterinnen und Richtern vor. Um allfälligen Interessenkonflikten seitens des Regierungsrats vorzubeugen, wurde die Stawiko mit der Erarbeitung der Vorlage beauftragt. Die FDP unterstützt das neue Gesetz über die Magistratspersonen. Die darin enthaltenen Anpassungen tragen den aktuellen Anforderungen Rechnung. Der Wechsel vom Haupt- in ein Vollamt ist angesichts der Zunahme und Komplexität der Aufgaben gerechtfertigt. Trotz Anhebung der Löhne dürfte die Vorlage für den Kanton kostenneutral sein, da im Gegenzug das lebenslange Ruhegehalt wegfällt und stattdessen eine einmalige Abfindung ausgerichtet wird.

FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz